Fragen und Antworten
1. Woher kommen die Betreuungskräfte?
Unsere Betreuer kommen aus Polen, verfügen über langjährige Pflegeerfahrung in Deutschland und Deutschkenntnisse.
Alle Betreuer sind legal angestellt und versichert in Deutschland.
2. Wann kann der Betreuer bei uns ankommen?
14 Tage sind in der Regel die maximale Zeit, die wir benötigen um die Anreise der Pflegekraft zu organisieren. Oft geht es aber viel schneller! Natürlich können wir jeden möglichen Termin für die Ankunft der Pflegekraft vereinbaren. Sprechen Sie uns einfach an!
3. Wovon sind die Kosten für eine Betreuungskraft abhängig?
Die Kosten für eine Pflegekraft hängen von vielen Faktoren ab. Eine Betreuung von einer Person ist günstiger als Betreuung von Paaren.
Die Kosten hängen vom Pflegebedarf, den Aufgaben und Qualifikationen der Pflegekraft ab. Auch Sprachkenntnisse spielen hier eine entscheidende Rolle.
4. Kommen noch zusätzliche Kosten dazu?
Die Kosten für die Betreuung bestehen aus dem Rechnungsbetrag, den Fahrtkosten und einem Feiertagsaufschlag an Ostern und Weihnachten. Dazu kommen noch Kost und Logis.
5. Die Familie bezahlt Kost und Logis. Mit wieviel Geld muss ich rechnen? Was, wenn die Pflegekraft spezielle/teure Wünsche hat?
Ob die Pflegekraft einkaufen soll oder nicht ist Ihre Entscheidung. Es ist auch eine von den Regelungen, die mit uns und der Pflegekraft im Voraus besprochen wird.
Wenn die Pflegekraft die Einkäufe erledigt, ist sie dazu verpflichtet Belege für die gekauften Lebensmittel oder Putzmittel vorzuzeigen. Eine normale, ausgewogene Kost mit Obst und Gemüse soll natürlich gewehrleistet sein. Auch für Putz- und Waschmittel bezahlt der Kunde.
Die Erfüllung der Wünsche der Pflegekraft ist keine Pflicht. Kosmetik und Pflegeprodukte der Pflegekraft werden nicht vom Haushaltsgeld finanziert.
6. Wie lange bleibt bei mir die Pflegekraft?
In der Regel 2 Monate. Es sind im besten Fall immer die gleichen Personen, die sich alle 8 Wochen abwechseln. Das geschieht an einem Tag, an dem die Übergabe stattfindet.
7. Was passiert, wenn man die Pflegekraft nicht mehr benötigt, z. B im Fall des Todes oder längeren Krankenhausaufenthalts?
In diesem Fall endet der Vertrag automatisch eine Woche später. Im Falle eines längeren Krankenhausaufenthalts kann der Vertrag nach 1 Woche für unbestimmte Zeit pausieren.
8. Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?
Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich, z.B. per E-Mail, gekündigt werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann sprechen Sie uns an!
Sie können jederzeit einfach das Kontaktformular verwenden um uns eine Frage zu stellen.